Am 14. Juni 2012 hat der Berliner Senat ein neues Gesetz für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen verabschiedet. Dadurch fällt ab dem Schuljahr 2012/13 die besondere Bedarfsprüfung für Kinder der 5. und 6. Klassen weg, sofern sie nur eine Betreuung an Schultagen benötigen. Für die Ferienzeiten muss weiterhin ein besonderer Betreuungsbedarf nachgewiesen werden.
Mit dieser neuen Rechtslage verändern sich auch die Formulare, die Sie nutzen müssen, um einen Antrag auf Ganztagsbetreuung zu stellen. Sie erhalten die Antragsformulare im Sekretariat der Schule Ihres Kindes, in den Ganztagsbetreuungen oder auch hier als PDF-Dokument.
Antrag auf Betreuung 1.-4. Klasse
Antrag auf Betreuung 5.-6. Klasse
Antrag auf Betreuung in den Ferien 5.-6. Klasse
Einkommenserklärung der Eltern, einzureichen beim Jugendamt